Facebook und Co.: Auch Likes können strafbar sein 

Wer einen Hasspost mit „Like“ markiert, muss mit ernsthaften juristischen Konsequenzen rechnen. Denn nicht nur, wer andere Menschen in sozialen Medien beleidigt oder bedroht, macht sich strafbar — auch derjenige, dem das offensichtlich gefällt. Im Internet geht es mitunter ruppig zu: Manch einer verliert hinter der vermeintlichen Maske der Anonymität alle Hemmungen. Da werden in Social-Media-Kommentaren Menschen beleidigt, bedroht und Verschwörungstheorien verbreitet. Dass es hierbei Grenzen gibt, zeigen wiederholt Gerichtsurteile. Schnell liegt der Tatbestand der Beleidigung nach § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) oder der üblen Nachrede nach § 186 StGB vor. Auch Aufrufe zur Gewalt wurden schon abgestraft: als öffentliche Aufforderung zu einer Straftat nach § 111 StGB.

Notlagentarif in der PKV - Weg aus Beitragsschulden 

Seit 2013 gibt es den sogenannten Notlagentarif der privaten Krankenversicherung: Er soll Menschen helfen, die Beitragsschulden angehäuft haben. Tatsächlich gelingt es vielen, sich mit diesem Tarif zu entschulden. Das berichtet aktuell der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) — und nennt Zahlen. Beitragsschulden in der privaten Krankenversicherung? Wem das passiert, der muss sich nicht schämen oder verzweifeln. Weil sich die Prämie in der PKV nicht am Einkommen orientiert, kann es schonmal passieren, dass Menschen mit den Beiträgen in Rückstand geraten. Für solche Fälle hat das Gesundheitssystem ein Auffangnetz geschaffen: Die Sozialtarife in der PKV.

Dienstreise: Duschunfall wird nicht von gesetzlicher Unfallversicherung erstattet 

Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichtes Thüringen zeigt erneut die engen Grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung. Demnach liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn man auf einer Dienstreise beim Duschen im Hotel ausrutscht und eine schwere Verletzung erleidet. Grund ist der fehlende Bezug zur Arbeit (Urteil vom 20.12.2018, L 1 U 491/18).

Keine Riester-Förderungen verschenken!

Neu vorgelegte Zahlen der Bundesregierung zeigen erneut: Nur jeder dritte Riester-Vertrag wird voll gefördert. Das ist ein deutliches Indiz dafür, dass viele Bürger Geld verschenken. Denn gerade durch die staatlichen Zuschüsse kann die Riester-Rente profitieren.

Mutterschutz und Einkommen

Werdende Mütter haben in Deutschland erweiterte Schutzrechte gegenüber ihrem Arbeitgeber. Ein Einblick in wichtige Regeln mit Blick auf Kündigung und Mutterschaftsgeld. Eins ist klar: In Deutschland haben Schwangere erweiterte Rechte gegenüber ihrem Arbeitgeber. Schließlich sollen sie in der Zeit als (werdende) Mutter gesondert geschützt werden. Im Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist deshalb geregelt, dass eine Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig ist. Das gilt auch für Minijobberinnen, Azubis und Praktikantinnen nach § 26 des Berufsausbildungsgesetzes.

Elternunterhalt - Warum auch Kinder für ihre Eltern zahlen müssen

Eltern haften für ihre Kinder? Dieser Spruch funktioniert auch anders herum: Kinder haften für ihre Eltern! Zum Beispiel dann, wenn deren Vermögen nicht ausreicht, um die Pflege zu bezahlen. Erwachsene Kinder müssen befürchten, dass die Sozialämter zur Kasse bitten, wenn das Einkommen ein bestimmtes Schonvermögen übersteigt.

Immer mehr Fehlzeiten wegen psychischer Erkrankungen 

Immer häufiger fehlen die Bundesbürger aufgrund psychischer Erkrankungen in ihrem Beruf. Das geht aus dem neuen Fehlzeitenreport einer großen Krankenkasse hervor. Fast jeder fünfte Fehltag ist mittlerweile dadurch bestimmt. Warum fehlen Menschen in ihrem Beruf? Dieser Frage geht der TK-Gesundheitsreport nach. Und der Trend der letzten Jahre bestätigt sich: Immer häufiger müssen Menschen aufgrund psychischer Erkrankungen in ihrem Beruf passen. Bundesweit war im Jahr 2018 fast jeder fünfte Fehltag (18 Prozent) psychisch bedingt.

Midjobber werden in Rente bessergestellt 

Eine Gesetzesänderung sorgt dafür, dass sogenannten Midi-Jobbern künftig mehr Netto vom Brutto bleibt. So wird zum 1. Juli die Gleitzone ausgeweitet, in der geringere Sozialabgaben gezahlt werden dürfen. Zudem erwerben Midijobber die vollen Rentenansprüche bei reduzierten Beiträgen zur Rentenversicherung: auch das ist neu. Galt bisher eine Gleitzone von 450,01 Euro bis 850 Euro im Monat, so gilt sie dann bis 1.300 Euro.

 

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