Aus grün wird schwarz: Kennzeichenwechsel bei Mopeds und Co.
Zum 28. Februar endet der bisherige Versicherungsschutz für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen: Ab 1. März sind ausschließlich die neuen schwarzen Kennzeichen gültig. Hier erfahren Sie hilfreiche Infos zur neuen Saison und Antworten auf typische Kundenfragen.
Stichtag 1. März: Versicherungsschutz endet automatisch
Mit dem Saisonstart kehren Mofas, Mopeds und E-Roller zurück auf die Straße – doch der Versicherungsschutz aus dem Vorjahr endet jedes Jahr automatisch zum 28. Februar. Die bisherigen grünen Kennzeichen verlieren ihre Gültigkeit und müssen rechtzeitig durch das neue schwarze Versicherungskennzeichen ersetzt werden.
Warum wechselnde Kennzeichenfarben?
Die jährlich wechselnde Kennzeichenfarbe ermöglicht Polizei und Ordnungsbehörden eine unmittelbare Sichtkontrolle im Straßenverkehr und sorgt für Transparenz über den bestehenden Versicherungsschutz, weshalb Fahrzeuge ohne aktuelles Kennzeichen sofort auffallen und bei Kontrollen entsprechend sanktioniert werden können.
Typische Kundenfragen zur Versicherung von Mopeds & Co.:
- Ab wann beginnt der Versicherungsschutz? Der Schutz gilt erst mit dem angebrachten Kennzeichen, nicht allein durch den Abschluss der Police.
- Sind alle Fahrzeuge automatisch versicherbar? E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge benötigen eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, nicht zugelassene Modelle sind nicht versicherbar.
- Kann ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge genutzt werden? Nein, jedes Fahrzeug benötigt ein eigenes Kennzeichen, ein Kennzeichen gilt nur für das konkret versicherte Fahrzeug.
Welche Fahrzeuge benötigen überhaupt ein Versicherungskennzeichen?
Im Gegensatz zu Pkw ist für bestimmte Fahrzeuge keine Zulassung bei der Zulassungsstelle erforderlich, da für die Teilnahme des Fahrzeugs am öffentlichen Straßenverkehr eine gültige Betriebserlaubnis sowie ein aktuelles Versicherungskennzeichen oder eine Versicherungsplakette ausreichen.
Ein klassisches Versicherungskennzeichen benötigen:
- Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und maximal 45 Kilometer pro Stunde
- Elektrofahrräder mit Tretunterstützung über 25 Kilometer pro Stunde oder motorischer Unterstützung bis maximal 45 Kilometer pro Stunde
- Quads und Trikes mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 Kilometer pro Stunde
- E-Roller mit entsprechender Betriebserlaubnis
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Bestimmte Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit Bestandsschutz
Eine Versicherungsplakette benötigen:
- E-Scooter und Segways mit Betriebserlaubnis nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
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Mathias Heuberger
Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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