Pflegeversicherung: Eigenanteile für Pflege springen auf Rekordwert

Die Zuzahlungen für Pflegeheimplätze steigen weiter. Inzwischen liegt der Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim bei durchschnittlich 3.542 Euro (ohne Zuschuss). Mit dem 2022 eingeführten Leistungszuschlag mussten Senioren durchschnittlich noch 3.245 Euro im Monat zu ihrem Pflegeheimplatz beisteuern.

Rund 5,69 Millionen Menschen erhielten zum Ende des Jahres 2023 Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Im Vergleich zum Jahr 2015 hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland mehr als verdoppelt. Damals waren noch 2,67 Millionen Menschen leistungsberechtigt. Das geht aus der Geschäftsstatistik der Pflegekassen hervor. Weitere 342.743 Leistungsbezieher erhielten Gelder aus der privaten Pflege-Pflichtversicherung.

Bei vielen Pflegebedürftige geht es schnell an das Ersparte: Wenn Pflegebedürftige in einem Heim betreut werden, so müssen sie hierfür immer höhere Summen aus eigener Tasche zahlen. Im Jahr 2020 wurde zum ersten Mal die 2.000 Euro-Marke übersprungen. Denn im Juli 2020 betrugen die Kosten im Bundesschnitt 2.015 Euro monatlich. Zum Stand 1. Januar 2026 liegen die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung für jeden stationär versorgten Pflegebedürftigen im Bundesdurchschnitt bei 3.542 Euro. Das sind 294 Euro mehr als zum Jahresbeginn 2025. Das geht aus Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK) hervor.

Die Kosten im Bereich der Pflege und damit auch der Eigenanteil kennen aktuell nur eine Richtung: nach oben. Und dies, obwohl die Pflegebedürftigen seit Anfang des Jahres 2022 durch eine gesetzliche Neuregelung entlastet werden. Seitdem beteiligen sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag von fünf bis 70 Prozent an den Pflegekosten. Allein für das Jahr 2024 ging der Verband der Ersatzkassen von einer Gesamtsumme von etwa fünfeinhalb Milliarden Euro aus.

Insbesondere beim sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) wuchsen die Kosten. Im Vergleich zum Jahresbeginn kletterte der Betrag um 102 Euro auf 1.982 Euro. Überdies müssen die Pflegebedürftigen für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung aufkommen, die durchschnittlich um 28 Euro monatlich auf 1.046 Euro angestiegen sind und für die Investitionskosten, die sich für Pflegebedürftige um sieben Euro auf 514 Euro monatlich erhöht haben.

So hoch ist der Eigenanteil in den einzelnen Bundesländern

Durch die Leistungszuschläge verminderte sich auch der Betrag den Pflegebedürftige aus der eigenen Tasche zahlen mussten. Dennoch kletterten die Kosten für Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monaten im Pflegeheim versorgt wurden, innerhalb eines halben Jahres bundesweit um 137 Euro auf durchschnittlich 3.245 Euro im Monat.

Pflegebedürftige, die länger als zwölf Monate im Heim verbringen, mussten durchschnittlich 2.947 Euro im Monat zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim verbrachte, musste 2.551 Euro monatlich aufbringen und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer über drei Jahre zahlten 2.056 Euro im Monat. Dass die finanzielle Belastung je nach Aufenthaltsdauer variiert, hängt mit dem gestaffelten Zuschuss zusammen, den die Pflegekassen seit 2022 zu den pflegerischen Kosten, dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), beisteuern.

Auch bei den Kosten für das Personal gibt es teilweise große Differenzen. Schließlich gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Rahmenverträge zur personellen Ausstattung. Hier geht es konkret darum, wieviele Pflegebedürftige eine Vollkraft betreuen muss. Allein dies führe schon zu unterschiedlich hohen Personalkosten. Hinzu kämen die regionalen Lohnunterschiede. Dies führe zum Beispiel dazu, das der durchschnittliche in Eigenanteil ohne Zuschüsse in Bremen bei 3.969 Euro und in Sachsen-Anhalt bei nur 2.996 Euro liegt.

Die teuersten Bundesländer für einen Pflegeheimplatz nach Bremen sind das Saarland, das einen durchschnittlichen Eigenanteil von 3.920 Euro hat und Baden-Württemberg mit 3.875 Euro. Deutlich günstiger ist der Eigenanteil in Brandenburg (3.327 Euro), Niedersachsen (3.168 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (3.195 Euro).

Brisant sind die Zahlen auch deshalb, weil die Bundesregierung mit den Pflegestärkungsgesetzen ursprünglich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten wollte. Das Sozialamt übernimmt zwar zunächst die anfallenden Pflegekosten, wenn der Betroffene nicht zahlen kann. Es ermittelt dann aber Angehörige in gerader Linie, damit sie für den Unterhalt des Pflegebedürftigen aufkommen. In der Regel sind das der Ehepartner (auch Geschiedene) und die leiblichen Kinder.

Allerdings wurde hier eine Gehaltsgrenze eingezogen. Denn mit dem so genannten Angehörigen-Entlastungsgesetz will die Bundesregierung den Kindern pflegebedürftiger Eltern finanziell unter die Arme greifen. Einhergend damit solle nur wer mindestens 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, noch für pflegebedürftige Eltern zahlen.

Mehr Informationen: www.heuberger-finanzdienste.de

Fordern Sie hier ein unabhängiges Beratungsgespräch an. Kontakt

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Heuberger

Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
Fachbuchautor & Herausgeber
Inhaber

HEUBERGER Finanzdienste
unabhängige Finanzberatung

Denkmalplatz 3a
D-38442 Wolfsburg-Fallersleben

Telefon: 0049 (0) 53 62 / 50 250 - 00
Telefax: 0049 (0) 53 62 / 50 250 - 25

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!