Osteopathie: Was Krankenkassen bezuschussen

Die Osteopathie ist beliebt, aber zählt nicht zu den Kassenleistungen. Dennoch beteiligen sich viele Krankenkassen an den Kosten und werben dadurch um Kunden – zum Teil über das Bonussystem. Weil die Praxis kompliziert ist, kann sich aber auch eine private Zusatzversicherung lohnen.

Die Osteopathie möchte Leiden lindern, indem sie die Selbstheilungskräfte des Körpers unterstützt. Hierzu löst sie Blockaden, die eine Selbstheilung des Körpers behindern könnten. Am verbreitetsten ist die Osteopathie bei Behandlung chronischer Rückenleiden. Aber auch in der Kinderheilkunde hat sie einen festen Platz – zum Beispiel bei der Behandlung von Schrei-Babys oder von Verdauungsproblemen in der Kindheit.

Jeder Vierte war schon beim Osteopathen

Und die Osteopathie ist beliebt, wie eine Forsa- Umfrage herausfand: Jeder vierte Deutsche war in seinem Leben bereits einmal beim Osteopathen. Dennoch zählt die Osteopathie nicht zu den gesetzlichen Kassenleistungen. Weil aber gesetzliche Krankenkassen im Wettbewerb untereinander auch von der Beliebtheit der Osteopathie profitieren wollen, erbringen sie oft Zuschüsse zur Behandlung als freiwillige Satzungsleistung. Osteopathie-Zuschüsse sind ein beliebtes Mittel, um für eine Krankenkasse zu werben.

Häufig wird die Zahl der bezuschussten Behandlungen pro Kalenderjahr jedoch durch eine Krankenkasse begrenzt. Oder der Betrag wird bei einer bestimmten Zuschuss-Summe gedeckelt. Auch verlangen einige Kassen, dass der Osteopath Mitglied eines Berufsverbandes ist oder er eine definierte Mindestzahl an Unterrichtsstunden absolviert hat. Oder die Kasse koppelt die Zuschüsse an ein Bonussystem.

Bonussysteme sind oft aufwendig

Sind Zuschüsse zur Osteopathie an ein Bonussystem gekoppelt, kann es für Kassenpatienten aber aufwendig werden – zwei, drei, vier weitere Maßnahmen müssen dann als Bonusmaßnahme absolviert werden. Typisch sind hierfür zum Beispiel verschiedene Vorsorgeuntersuchungen oder auch verschiedene Sportangebote. Bedingung: Diese müssen zu einem Nachweis für die Krankenkasse führen und von der Kasse als Bonus-Maßnahme akzeptiert werden.

Besucht man anrechnungsfähige Maßnahmen, erhält man häufig Punkte auf einem Konto gutgeschrieben. Erst beim Erreichen einer bestimmten Zahl an Bonuspunkten wird dann die Osteopathie bezuschusst – das kann Zeit kosten oder auch Geld, sobald die geforderten Maßnahmen zuzahlungspflichtig sind.

Aus diesem Grund lohnt sich mitunter der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung – durch die Beliebtheit der Osteopathie haben viele Anbieter osteopathische Behandlungen fest in den Leistungskatalog integriert. Wer wissen möchte, ob er mit einem Krankenkassenzuschuss oder einer Zusatzversicherung besser in die Zukunft ohne Rückenleiden „fährt“, der sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

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